Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG)


Die Gesamtkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Schulleiterin
Lehrkräfte
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule
Vertreter der Erziehungsberechtigten
Vertreter der Schüler
 
Worüber entscheidet die Gesamtkonferenz?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 34 zu finden.)