Schulvorstand
Der Schulvorstand setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. An unserer Schule besteht der Schulvorstand aus insgesamt zwölf Mitgliedern: der Schulleiterin, fünf Lehrkräften, drei Eltern- und drei Schülervertretern. Der Schulvorstand ist an grundlegenden Entscheidungen beteiligt und wird regelmäßig von der Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
Ein Vertreter des Schulträgers Region Hannover ist mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulvorstands beteiligt.
Worüber entscheidet der Schulvorstand überhaupt?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 38a Abs. 3 zu finden.)
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 38a Abs. 3 zu finden.)
- Verwendung von Haushaltsmitteln
- Genehmigung besonderer Organisationen (z.B. Ganztagsschulen)
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Genehmigung von Schulversuchen
- Durchführung von Projektwochen
- Sponsoring
- Befragung zur Verbesserung der schulischen Arbeit
- Schulprogramm und Schulordnung
Kandidieren für den Schulvorstand dürfen alle Eltern und Schüler, nicht nur die gewählten Vertreter für Klassenkonferenzen, Schulelternrat und Schülerrat. Nach schulinternem Beschluss können Schüler ab der 5. Klasse für dieses Amt gewählt werden.