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Schulelternrat

 
Im ersten Monat nach Schuljahresbeginn wählen die Klassenelternschaften die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der Klassenelternschaft und die Stellvertreterin/ den Stellvertreter der Klassenelternschaft für die Dauer von zwei Schuljahren.

Die gewählten Elternvertreter bilden den Schulelternrat der Schule.
 
Der Schulelternrat wählt eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung.

Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Hierzu laden die Schulelternratsvorsitzenden ein. Alle schulischen Fragen können bei den Schulelternratssitzungen besprochen werden. Die Schulleitung informiert u.a. über aktuelle Themen aus dem Schulleben.
 
Der Schulelternrat wählt auch seine Vertreter für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen, den Stadt- und Regionselternrat.

 

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