Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier haben wir für Sie die am häufigsten an uns gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Was ist die Calenberger Schule für eine Schulform?
Die Calenberger Schule ist eine Förderschule Schwerpunkt Sprache, das heißt hier werden Kinder mit einem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprachentwicklung unterrichtet. Für diese Kinder gelten die Rahmenrichtlinien der Grundschule bzw. ab Klasse 5 der Hauptschule.
Grundschule oder Förderschule Schwerpunkt Sprache, was kommt für mein Kind in Frage?
Was kann ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob für mein sprachauffälliges Vorschulkind die Grundschule oder die Förderschule Schwerpunkt Sprache der bessere Lernort ist?
Sie können sich im Jahr vor der Einschulung entweder an die zuständige Grundschule wenden oder sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um sich beraten zu lassen. Nach einem Informationsgespräch kann dann ein Verfahren zur Überprüfung Ihres Kindes eingeleitet werden. Durch die Überprüfung wird dann festgestellt, ob bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache vorliegt. Sollte dies der Fall sein, gilt es zu klären, ob der Besuch der Förderschule Schwerpunkt Sprache oder der Besuch der Grundschule (im Rahmen der Inklusion) für Ihr Kind zu empfehlen ist.
Manchmal spricht sich auch die Schulärztin im Rahmen der Einschulungsuntersuchung für eine Überprüfung eines möglichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs aus. Besucht Ihr Kind einen Sprachheilkindergarten oder einen heilpädagogischen Kindergarten oder befindet es sich in logopädischer Behandlung, kann auch hier bereits eine entsprechende Beratung erfolgen.
Gibt es allgemeine Informationsveranstaltungen an ihrer Schule?
In der Außenstelle unserer Schule werden die Kinder vom Schulkindergarten bis zur 3. Klasse unterrichtet. Jedes Jahr im Februar findet hier ein Schnuppertag statt. Eltern haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich ein Bild vom Unterricht in den unteren Klassen unserer Schule zu machen. Die Kinder dürfen selbstverständlich mitgebracht werden. Sie werden von den Lehrkräften in den Unterricht eingebunden. Im Anschluss steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung und versorgt Sie mit allgemeinen Informationen.
Wie wird entschieden, ob mein Kind die Förderschule Schwerpunkt Sprache besucht oder nicht?
Eine Lehrkraft unserer Schule führt in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der zuständigen Grundschule eine Überprüfung durch. Diese Überprüfung dient der Ermittlung des Sprachentwicklungsstandes und der Art und Schwere der Sprachstörung Ihres Kindes. Außerdem werden die allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit (schulische Lernvoraussetzungen im Bereich Mathematik und Deutsch, Arbeits- und Sozialverhalten, Motorik, Wahrnehmung) überprüft. Im Anschluss an das Überprüfungsverfahren findet eine sogenannte Förderkommission statt. Hier werden die Ergebnisse der Überprüfung erörtert. Das Gutachten mit der von den überprüfenden Lehrkräften formulierten Empfehlung über den festzustellenden Unterstützungsbedarf wird an die Landesschulbehörde gesendet. Diese stellt schließlich einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache fest oder lehnt ihn ab. Die Entscheidung über den Beschulungsort treffen allein die Eltern (Elternwille).
Gibt es auch an der Förderschule Schwerpunkt Sprache Englischunterricht?
Da im Primarbereich (Klasse 1-4) nach den Rahmenrichtlinien für die Grundschule unterrichtet wird, erhalten die Kinder auch bei uns ab der 3. Klasse Englischunterricht.
Findet Schwimmunterricht statt?
In der 4., 5. und 7. Klasse finden 2 Stunden Schwimmunterricht statt.
Wie kommt mein Kind morgens in die Schule und mittags nach Hause?
Da es hier viele verschiedene Regelungen gibt, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Büro auf.
Wie sind die Unterrichtszeiten? Gibt es die „verlässliche Grundschule“?
Förderschulen Schwerpunkt Sprache sind in Niedersachsen nicht „verlässlich“. Derzeit sind wir keine Ganztagsschule, wollen es aber mittelfristig werden. Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte unter „Service“.
Was ist, wenn die Sprachprobleme erst in der Grundschule auffallen oder erst dort zum „Problem“ werden?
Wenn die Sprachprobleme eines Kindes erst in der Grundschule auffallen und dort den Lernerfolg Ihres Kindes nachhaltig beeinträchtigen, kann die Grundschule nach Rücksprache mit den Eltern durch die Förderschule Schwerpunkt Sprache überprüfen lassen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprach vorliegt. Wird ein entsprechender Unterstützungsbedarf festgestellt, kann ein Wechsel in die Förderschule erfolgen, wenn die Eltern dies wünschen.
Wie geht es nach der Grundschulzeit für mein Kind weiter?
Im Verlauf des 4. Schuljahres erstellen zwei Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, über jedes Kind der 4. Klasse ein erneutes Gutachten, in dem geklärt wird, ob weiterhin ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache vorliegt, ob dieser aufgehoben werden kann oder ob ein veränderter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt. Nach Erstellen des Gutachtens werden die Eltern im Rahmen einer Förderkommission über die Ergebnisse des Gutachtens informiert. Gemeinsam wird dann über die weiteren Möglichkeiten zur Beschulung des Kindes besprochen und beraten.
Im Rahmen von Beratungsgesprächen beim Übergang von Jahrgang 4 zu Jahrgang 5 wird über die weiteren Möglichkeiten zur Beschulung des Kindes im Sekundarbereich diskutiert.
Auch Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können eine Regelschule besuchen. An der weiterführenden Schule stehen diesen Kindern drei zusätzliche Förderstunden pro Schulwoche durch eine Förderschullehrkraft zu.
Ist ein Wechsel in die Regelschule möglich und wann?
Grundsätzlich ist jederzeit ein Wechsel in die Regelschule möglich. Im Rahmen der Inklusion können auch Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine Regelschule besuchen. Sie besuchen dann z.B. als Inklusionskind eine Grundschulklasse. Die Grundschule hat Anspruch auf 2 Stunden pro Woche pro Klasse zusätzliche Unterstützung in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Sozial-Emotionale Entwicklung durch eine Förderschullehrkraft. An weiterführenden Schulen besteht der Anspruch auf 3 zusätzliche Förderstunden pro Woche pro Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen. Es gilt im Einzelfall abzuwägen, welche schulischen Rahmenbedingungen für das einzelne Kind die geeigneten sind, um den nachhaltigen schulischen Lernerfolg zu sichern.
Welche Schulabschlüsse kann mein Kind erwerben, wenn es auch nach Klasse 4 weiterhin die Förderschule Schwerpunkt Sprache besucht?
Ab Klasse 5 wird nach den Richtlinien der Hauptschule unterrichtet.
Folgende Schulabschlüsse können erworben werden:
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Sekundarabschluss I (Hauptschule) nach Klasse 10
Sekundarabschluss I (Realschule) nach Klasse 10
Erweiterter Sekundarschulabschluss I nach Klasse 10
Ist im Abschlusszeugnis ersichtlich, dass mein Kind eine Förderschule besucht hat?
Nein. Der Zusatz „Förderschule Schwerpunkt Sprache“ taucht im Abschlusszeugnis nicht auf.
Welche Sprachstörungen gibt es?
Es gibt sehr viele unterschiedliche Erscheinungsformen eines gestörten Spracherwerbs. Die Ursachen der verschiedenen Spracherwerbsstörungen sind oftmals sehr komplex. An dieser Stelle können nicht alle Störungsbilder aufgeführt werden. Wir möchten Sie auf eine auch für Laien gut verständlich und ausreichend ausführliche Übersicht hinweisen, die die Internetseite des Landesverbandes NRW der Eltern sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher anbietet: www.sprachbehinderungen.de
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