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Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG)


Die Gesamtkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Schulleiterin
Lehrkräfte
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule
Vertreter der Erziehungsberechtigten
Vertreter der Schüler
 
Worüber entscheidet die Gesamtkonferenz?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 34 zu finden.)
  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

 

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