Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG)
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Schulleiterin
Lehrkräfte
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule
Vertreter der Erziehungsberechtigten
Vertreter der Schüler
Worüber entscheidet die Gesamtkonferenz?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 34 zu finden.)
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 34 zu finden.)
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung